Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
RE.H. Lüftungsreinigung SR GmbH nachfolgend Fa. RE.H. genannt.
§ 1 Geltungsbereich
Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der Fa. RE.H. liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) zugrunde. Anders lautende Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der Fa. RE.H. im Falle einer Lieferung /Leistung nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch die Fa. RE.H. zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
§ 3 Lieferung/Leistung
3.1 Dem Auftraggeber übermittelte oder vereinbarte Liefer/Leistungsdaten gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
3.2 Liefer/Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Materialbeschaffungsprobleme sind von der Fa. RE.H. - auch wenn sie bei Zulieferern eintreten - selbst bei verbindlich vereinbartem Liefer/Leistungstermin nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Liefer/Leistungsdatum stillschweigend um den zur Beseitigung des Hindernisses notwendigen, angemessenen Zeitraum.
3.3 Die Fa. RE.H. ist zu Teilliefer/Leistungen berechtigt, sie sind vom Auftraggeber anzunehmen.
3.4 Der Auftraggeber ist von der Fa. RE.H. oder dessen
Bevollmächtigten über die Art und den Umfang der Leistungen (Reinigungen) voll unterrichtet worden, auch darüber, daß es sich um Reinigungsarbeiten und nicht (wenn nicht anders vereinbart) um Erneuerung bzw. Erneuerungsarbeiten handelt.
3.5 Zur Durchführung der Arbeiten ist vom Auftraggeber Strom
(230 V) und Wasseranschluß zu stellen. Ebenfalls ist der ungehinderte Zugang zu dem zu bearbeitenden Objekt zu gewährleisten.
3.6 Durch Inbetriebnahme der Anlage werden die Arbeiten als ordnungsgemäß ausgeführt anerkannt.
3.7 Für Schäden, die bei undichten Kanälen/Rohren durch auslaufendes Schmutzwasser entstehen wird keine Haftung übernommen.
3.8 Versteckter, unzugänglicher Schmutz oder Schmutzreste die
keine Beeinträchtigung der gereinigten Anlage hervorruft, sind selbstverständlich und nicht als Mängel anzuzeigen, bzw. zu bewerten.
§ 4 Versand/Gefahrenübergang.
4.1 Die Versendung der Ware erfolgt ab Lager der Fa. RE. H. in Nürnberg.
4.2 Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bei Lieferungen geht in allen Fällen auf den Auftraggeber über, sobald der Liefergegenstand die Lager- oder Geschäftsräume der Fa.
RE.H. verläßt; dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Soweit nichts anders ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen sofort gegen Übernahme der gelieferten Ware, bzw. sofort nach Abschluss der Arbeiten bar zu leisten.
5.2 Skonto wird nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Ein vereinbarter Skontoabzug wird vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten berechnet.
5.3 Die Fa. RE.H. ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen.
5.4 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Fa RE.H. berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen der Fa. RE. H. gegenüber dem Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Auftraggebers.
5.5 Stornierung eines Reinigungs-/Reparaturauftrags ist mindestens
2 Arbeitstage (48 Std. ohne Sa./So./Feiertag) vor Ausführungstermin anzuzeigen.
5.6 Steht der Fa. RE. H. ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines (Kauf-) Reinigungsvertrages zu, so kann sie pauschal 20% des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5.7 Bei vorzeitiger Beendigung eines zeitgebundenen Reinigungsvertrages durch den Auftraggeber wird die Rabattgestellung auf die zeitlich kürzere Vertragsvariante umgerechnet und die Differenz auf die prozentual niedrigere Rabattgestellung nachberechnet.
5.8 Besichtigung zur Begutachtung und Angebotserstellung wird nach Aufwand (mind. € 50,00) berechnet.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma RE.H.
6.2 Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch
untersagt die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen sind der Fa. RE.H. unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen.
6.3 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6.4 Der Auftraggeber tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an die Fa. RE.H. ab. Der Auftraggeber ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen der Fa. RE.H. hat der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Die Fa. RE.H. ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Auftraggebers offenzulegen.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen Mängel der Ware bestehen nur, wenn der Auftraggeber diese Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor deren Verarbeitung oder Einbau der Firma RE. H. schriftlich anzeigt. Jeder Auftraggeber entscheidet alleinverantwortlich, ob eine bei der Firma RE. H. bestellte Ware auf einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten Gegenstand richtig ist.
7.2 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen Mängel einer Leistung bestehen nur, wenn der Auftraggeber diese Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt des Leistungs/Reinigungstages der Firma RE. H. schriftlich anzeigt.
7.3 Wird ein Mangel einer Ware oder einer Leistung zurecht gerügt, so ist die Firma RE. H. nach eigener Wahl, jedoch binnen 30 Tagen, berechtigt, kostenlos nachzubessern, den Austausch der schadhaften, durch die Firma RE. H. verursachten Teile vorzunehmen oder Ersatz zu liefern.
7.4 Bei mehrmaligen Fehlschlägen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung ist der Auftraggeber zur Minderung der Auftragssumme, mit Absprache und Übereinkunft der Firma RE. H., berechtigt.
7.5 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäßer Behandlung, Benutzung oder Veränderung oder auf Verschleiß durch Überbeanspruchung der gelieferten Ware/Leistung, bzw. der Anlagen (Lüfter, Ventilatoren etc.) beruht.
7.6 Die Gewährleistungsdauer beträgt die gesetzlichen 6 Monate soweit nicht längere Garantiezeiten durch die Lieferanten bzw. Hersteller vorgesehen oder gegeben sind.
7.7 Die Gewährleistungsansprüche beziehen sich ausschließlich auf den Ersatz der fehlerhaften Materialien. Evtl. anfallende Lohn, Versand oder Fahrtkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.8 Eine Kürzung oder Unterlassung von Zahlung der Rechnung der Fa. RE.H aus Gründen einer eventuellen Reklamation bzw. Gewährleistungsforderung ist unzulässig.
§ 8 Einsendungen
Alle Einsendungen an die Firma RE. H. sind frei Haus vorzunehmen. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Einsendung. Die Firma RE. H. ist berechtigt, für derartige Einsendungen nach ihrer Wahl entweder eine Kostenpauschale von € 30,00 zu erheben oder aber spezifisch abzurechnen.
§ 9 Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch die Firma RE. H. oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Abtretung von Ansprüchen
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
§ 11 Nichtigkeit einzelner Vertragsklauseln
Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Nürnberg. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Nürnberg, den 10.08.2017
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